Informationen zur Verordnung von Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie

 Liebe Eltern,

 

immer wieder gibt es Fragen und auch Missverständnisse rund um die Verordnung von Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie. Deshalb haben wir einige Informationen für Sie zusammengestellt.

 

Hier die wichtigsten Fakten in Kurzform, ausführlichere Erklärungen finden Sie weiter unten:

  • Die Indikation für eine logopädische, ergotherapeutische oder physiotherapeutische Behandlung muss durch einen Arzt gestellt werden.
  • Rezepte für Logopädie, Ergotherapie oder Physiotherapie werden nur bei krankhaften Störungen ausgestellt.
  • Vor der Verordnung einer Therapie muss eine Diagnostik  entweder bei uns in der Praxis oder in einem Sozialpädiatrischen Zentrum erfolgen, diese kann zeitaufwendig und mit Wartezeiten verbunden sein. Erst danach kann ein Rezept ausgestellt werden.
  • Rezepte werden auch nach Empfehlungen durch Kindergarten oder Schule nur ausgestellt, wenn eine krankhafte Störung vorliegt und diese ärztlich bestätigt wurde.
  • Folgerezepte werden nur nach Kontrolle der Fortschritte in der Praxis ausgestellt, deshalb vereinbaren Sie bitte einen Kontrolltermin schon bei Erhalt des ersten Rezeptes.

 

Ausführlichere Informationen zum Ablauf einer Verordnung von Logopädie, Ergotherapie oder Physiotherapie:

  • Logotherapie, Ergotherapie und Physiotherapie gehören im medizinischen Sprachgebrauch zu den Heilmitteln.
  • Nur ein Arzt darf die Indikation für ein solches Heilmittel stellen und die Verordnung (Rezept) ausstellen.
  • Die Regeln, nach denen ein Arzt eine Verordnung ausstellen darf, sind in der Heilmittelverordnung gesetzlich festgelegt. Sie müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
  • Die sehr hohen Kosten für Heilmittel werden durch die Krankenkassen nur übernommen, wenn eine krankhafte Entwicklungsstörung vorliegt, die zu einer erheblichen Einschränkung der altersentsprechenden Teilhabe des Kindes führt.
  • Das bedeutet, dass nicht jedes Kind mit Auffälligkeiten in der Entwicklung eine ergotherapeutische oder logopädische Behandlung benötigt. Oft reicht eine Förderung durch die Eltern aus. Nur krankhafte Störungen müssen behandelt werden.
  • Logotherapie oder Ergotherapie dürfen nicht verordnet werden, wenn heilpädagogische, sonderpädagogische oder psychologische Maßnahmen zur Behandlung der Störung ausreichen.
  • Wir sind dankbar für die Einschätzung von Erzieher*innen u. Lehrkräften zum Entwicklungsstand Ihres Kindes. Gerne können Sie uns Ergebnisse von Entwicklungsgesprächen oder Ähnlichem, bevorzugt in schriftlicher Form, zur Verfügung stellen. Trotzdem darf, auch nach einer Empfehlung durch eine pädagogische Fachkraft, eine Therapie nur verordnet werden, wenn ein Arzt die medizinische Notwendigkeit feststellt.
  • In vielen Fällen ist zur Abklärung einer Entwicklungsstörung eine umfassende Diagnostik notwendig. Nicht immer können wir die notwendige Diagnostik in unserer Praxis durchführen, weshalb diese z.B. in einem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) erfolgen muss. Die Wartezeiten für die Diagnostik in einem SPZ sind lang und liegen bei mindestens 6-12 Monaten.
  • Trotzdem ist vor der Verordnung die Diagnostik notwendig, damit die medizinische Indikation für eine Heilmittelverordnung gestellt und das richtige Heilmittel ausgewählt werden kann.
  • Die kurzfristige Verfügbarkeit von Therapieplätzen ist kein Grund für eine direkte Verordnung, auch wenn ansonsten mit längeren Wartezeiten gerechnet werden müsste. In diesen Fällen muss  ebenfalls zuerst eine ärztliche Diagnose gestellt werden.
  • Folgerezepte werden nur nach erneuter Kontrolle in der Praxis ausgestellt und nicht „automatisch“. Bitte vereinbaren Sie deshalb rechtzeitig einen Termin zur erneuten Kontrolle vor Ende der ersten Behandlung.
  • Auch wenn Ihr Kind bereits ein Rezept für Ergotherapie oder Logopädie von einem anderen Arzt erhalten hat, müssen wir die Notwendigkeit einer Weiterbehandlung überprüfen, bevor ein neues Rezept von uns ausgestellt werden kann. 

Wir nehmen unseren Auftrag Heilmittel korrekt zu verordnen sehr ernst und halten die geltenden Richtlinien für richtig und notwendig.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!